LANDKREIS (jb). Wie die Bahn mitteilte, wird eine Reihe von Eisenbahnunternehmen zukünftig die Hilfsleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren. Die neue, kundenunfreundliche Regelung wurde auf der jüngsten Sitzung diskutiert und ist für den Kreisbehindertenrat indiskutabel, zumal auch die Hintergründe der Neuregelung nicht zu klären waren. Fakt ist, dass seit dem 1. Februar das Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität noch beschwerlicher ist. Müssen sie sich nun vor Reiseantritt die notwendigen Hilfsleistungen selbst bei den Eisenbahnunternehmen organisieren und erfragen welche Bahn zu welchem Unternehmen gehört? Dies wirkt laut des Kreisbehindertenrates der Integration und Inklusion entgegen und führt zur Exklusion. Es ist rational nicht nach vollziehbar, warum es dem Verbraucher durch die anberaumte Maßnahme erschwert wird, aktiv am gesellschaftlichem Leben teil zu nehmen. Daher sieht der KBR in der Neuregelung eine negative Veränderung und fordert die DB auf ihre Neuregelung zurück zu nehmen.