LANDKREIS (bb). Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ermittelt gegen einen Lehrer aus dem Landkreis Schaumburg wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch im familiären Bereich. Der Verdächtige wurde verhaftet und sitzt in Untersuchungshaft, die Ermittlungen dauern an. Es ist ein Thema, das in den sozialen Medien sowie in Zeitungsartikeln bundesweit breiten Raum einnimmt. Ein Lehrer aus der Region Schaumburg steht in Verdacht des sexuellen Missbrauchs und der Verbreitung von kinderpornographischem Material. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bückeburg Nils-Holger Dreißig erklärte, dass der verdächtige Mann bereits am 28. Mai verhaftet worden sei. Auf die Spur kam die Staatsanwaltschaft Bückeburg dem Lehrer im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover, so Dreißig. Diese Behörde geht in einem umfangreichen Verfahren gegen Verdächtige vor, die der Verbreitung von Kinderpornographie beschuldigt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens geriet auch der Lehrer aus Schaumburg ins Visier der Staatsanwaltschaft aus der Landeshauptstadt. In diesem Zuge ordnete die Behörde eine Durchsuchung bei dem Pädagogen an. Bei der folgenden Auswertung des beschlagnahmnten Materials stießen die Beamten auf Hinweise, die auch den Verdacht auf sexuellen Missbrauch im familiären Umfeld weckten. Die Hinweise beziehen sich auf eine mutmaßliche Tat im Jahre 2015, wie Nils-Holger Dreißig erklärte. Daraufhin startete die Staatsanwaltschaft Bückeburg ein abgetrenntes Verfahren gegen den Lehrer wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs. Die Behörde erwirkte einen Haftbefehl, so dass der Mann wie gesagt am 28. Mai festgenommen wurde und Beamte erneut seine Räumlichkeiten durchsuchten. Der Pädagoge sitzt in Untersuchungshaft, diese ordnete der zuständige Richter des Amtsgerichtes in Bückeburg wegen Wiederholungsgefahr an, so Dreißig. Die Ermittlungen würden nun fortgeführt, indem das bei den Durchsuchungen gesicherte Material untersucht werde, wie Nils-Holger Dreißig erklärte. Er wies daraufhin, dass es derzeit keinerlei Hinweise auf einen möglichen Missbrauch außerhalb des familiären Umfeldes gibt. Für den im Verdacht stehenden sexuellen Missbrauch droht dem Pädagogen eine Haftstrafe einer Länge von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.