Er sorgte oft für Erheiterung in der Gesprächsrunde: Der graue oder rosa „Lappen”. Der alte Führerschein mit dem jugendlichen Passfoto ist bald nur noch eine vage Erinnerung: Bald schon verschwinde diese altertümlich anmutenden Monster aus der Handtasche, dem Portemonnaie und der Jackentasche. Er wird ersetzt durch eine handliche Plastikkarte. Das gilt auch für die neuen Führerscheinkarten, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden. Die aktuellen Führerscheine haben dann nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die regelmäßige Erneuerung hat jedoch keine Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit. Innerhalb der EU gibt es mehr als 100 verschiedene Führerscheinmodelle. Seit bald sieben Jahren ist die Fahrerlaubnis vereinheitlicht. So kann jeder Fahrer der beteiligten Staaten im Zweifelsfalle darlegen, welche Fahrzeuge er steuern darf. Um den Ansturm auf die Geschäftsstellen der jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zu verhindern, wurde der Austausch der jeweiligen Papiere nach Geburtsjahren gestaffelt. So gilt, dass jeder Fahrer spätestens zum 19. Januar 2033 eine Fahrerlaubnis nach den europäischen Richtlinien mit sich führen muss. Lediglich Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, können die Sache gemächlicher angehen, denn sie wären dann über 80 Jahre. Die Umtauschphase beginnt 2020. Schaumburgs Kreisverwaltung hat aus diesem Grund beantragt, eine zusätzliche Stelle im Straßenverkehrsamt einzurichten. Darüber soll in den Haushaltsberatungen Ende Februar entschieden werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von 53.000 Euro sollen über die Ausstellgebühr refinanziert werden, sodass zwischen 20 uns 24 Euro beim Kreis verbleiben sollen. Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 die Führerscheine umgetauscht haben. Foto: Adobe Stock