Für die Hotels gilt: Die maximale Kapazität der Zimmerauslastung ist auf 50 Prozent beschränkt, eine Reservierung ist wünschenswert, gegebenenfalls einen Anreise-Zeitpunkt vereinbaren. Gäste ohne Reservierung dürfen je nach Belegungssituation aber aufgenommen werden. Desinfektionsmittel am Eingang bereitstellen und Wegmarkierungen in Richtung Rezeption anbringen. Im Foyer sollte der Aufenthalt/Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt sein, hier weist der Verband auf das Hausrecht hin. Die Zahl der Sitzplätze reduzieren, keine Zeitschriften oder Ähnliches auslegen und einen Service in der Lobby anbieten. An der Rezeption sowie in den Aufzügen und Fluren sollte auf die Abstands- und Hygienevorschriften geachtet und hingewiesen werden. Die Tasten, Türgriffe, Zimmerschlüssel- und Karten sowie Stifte, etc. desinfizieren. Bonbongläser oder Ähnliches entfernen, Rechnungen nach Möglichkeit online versenden sowie kontaktloses Bezahlen ermöglichen. Ein Frühstücksbüffet ist nicht erlaubt, Frühstücksteller oder ein individuelles Frühstück am Tisch servieren. Lebensmittel einzeln verpacken. Der persönliche Kontakt zu den Gästen soll grundsätzlich so gering wie möglich gehalten werden. Für die Gäste gilt: Wenn möglich, vorher reservieren – es kann ansonsten vor Ort dazukommen, dass aufgrund der geringeren Kapazitäten keine Gäste mehr aufgenommen werden können. Auf Mund-Nasen-Schutz sowie die Abstandsregeln auch in den Aufzügen und Fluren achten. Kontaktlos bezahlen. Bei einem längeren Aufenthalt auf eine Zwischenreinigung verzichten. Vermeiden Sie unnötigen Kontakt auch mit dem Personal.