Daher unterstützt der Kreisbehindertenrat Schaumburg folgende Forderungen der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen: Sie fordern die Kassenärztliche Vereinigung nachdrücklich auf, ihre gesetzliche Verpflichtung nach §75 Abs. 1a in Verbindung mit §2a SGB V angemessen zu erfüllen. Hierzu fordern sie, dass ein bundeseinheitliches, modulares beratungs-und Zertifizierungssytem für Arztpraxen entwickelt wird, das einen umfassenden Kriterienkatalog enthält, der die Bedürfnisse aller Behindertenarten berücksichtigt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ärzte nicht mit den umfangreichen Anforderungen allein gelassen werden.