Der Samtgemeinderat Rodenberg hat im Sinne der Familien die Satzung für die Benutzung und die Beiträge aller Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Rodenberg, die sogenannte „Kita-Satzung“, einstimmig mit einer wesentlichen Änderung beschlossen.
Denn im Rahmen der Anwendung des bestehenden Punktesystems zur Vergabe von Betreuungsplätzen hat sich gezeigt, dass einzelne Bewertungskriterien einer Überprüfung bedürfen. Die beschlossene Änderung dient der Anpassung und Vereinfachung der Vergabekriterien.
Konkret wird der bisher im Punktesystem auf die Geschwisterkinder bezogene und enthaltene Aspekt „Mehrlinge“ erweitert um das Kriterium „Geschwisterkind in der Einrichtung“. Mit dieser Änderung wird insbesondere dem familiären Bedarf Rechnung getragen, Geschwisterkinder nach Möglichkeit gemeinsam in derselben Einrichtung zu betreuen, was bisher mehrfach durch die alte Satzung nicht möglich und von den Eltern entsprechend beanstandet wurde.