Mord in Wunstorf: Verfahren gegen angeblichen „Mittäter“ eingestellt | Schaumburger Wochenblatt

Mord in Wunstorf: Verfahren gegen angeblichen „Mittäter“ eingestellt

Vertritt den zu Unrecht Beschuldigten: Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst. (Foto: Kanzlei bbr.legal)
Vertritt den zu Unrecht Beschuldigten: Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst. (Foto: Kanzlei bbr.legal)
Vertritt den zu Unrecht Beschuldigten: Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst. (Foto: Kanzlei bbr.legal)
Vertritt den zu Unrecht Beschuldigten: Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst. (Foto: Kanzlei bbr.legal)
Vertritt den zu Unrecht Beschuldigten: Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst. (Foto: Kanzlei bbr.legal)

Nach der Tötung eines 14-Jährigen in Wunstorf durch einen Gleichaltrigen hat die Staatsanwaltschaft Hannover im Dezember das Verfahren gegen einen weiteren jugendlichen Beschuldigten nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Diese Entscheidung ist, nachdem die Erben des Getöteten keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt haben, nun rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltshaft Hannover will heute noch eine öffentliche Erklärung dazu abgeben.

„Vorwürfe waren haltlos, haben aber großen Schaden angerichtet”

Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst, der den entlasteten Jugendlichen verteidigt hat, sagt: „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist richtig. Es gab zu keinem Zeitpunkt objektive Beweise gegen unseren Mandanten.“ Zum Hintergrund erklärt der Fachanwalt für Strafrecht, dass das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, nachdem der mittlerweile verurteilte Täter im nichtöffentlichen Prozess den jetzt entlasteten Jugendlichen schwer belastet hat. „Die Vorwürfe des Verurteilten waren haltlos, haben aber großen Schaden angerichtet”, so Brunkhorst. Demnach ist die Familie des ehemals Beschuldigten Anfeindungen ausgesetzt. Insbesondere die betroffene Schule müsse nun pädagogisch einiges aufarbeiten, so der Anwalt.

Kritik an Prozessbeteiligten

Der Strafverteidiger übt auch Kritik an Prozessbeteiligten. „Da suchen einzelne Beteiligte an dem besonders geschützten Verfahren im Vorfeld aktiv die Öffentlichkeit und dann erfährt eben diese Öffentlichkeit Details, die dann das Leben eines weiteren 14-Jährigen zerstören“, so Brunkhorst. Wer diese Informationen weitergegeben hat, kann der Anwalt nicht sagen. Er glaube aber nicht an Zufälle.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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