Neue Heizungsförderung für Privatpersonen | Schaumburger Wochenblatt

Neue Heizungsförderung für Privatpersonen

Seit dem 27. Februar kann die neue Heizungsförderung für Privatpersonen bei der KFW-Bank beantragt werden. Es betrifft zunächst nur Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern. Über das Kundenportal „Meine KfW” kann der Antrag für den Zuschuss “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (KfW 458) gestellt werden. Neben einer Basisförderung von 30% kann man weitere Boni erhalten, die in der Summe bis zu 70% der Kosten eines Heizungstauschs abdecken können. Zusätzlich kann der zinsvergünstigte Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (KfW 358, 359) beantragt werden.

Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. So soll es laut KFW voraussichtlich ab Mai für Mehrfamilienhäuser und ab August für vermietete Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ermöglicht werden. Infos dazu gibt die Energieagentur Schaumburg gGmbH unter 05721-9671860 oder info@energieagentur-shg.de sowie www.energieagentur-shg.de.


Dirk Sassmann
Dirk Sassmann

DS

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