Neue Heizungsförderung für Privatpersonen
Seit dem 27. Februar kann die neue Heizungsförderung für Privatpersonen bei der KFW-Bank beantragt werden. Es betrifft zunächst nur Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern. Über das Kundenportal „Meine KfW” kann der Antrag für den Zuschuss “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (KfW 458) gestellt werden. Neben einer Basisförderung von 30% kann man weitere Boni erhalten, die in der Summe bis zu 70% der Kosten eines Heizungstauschs abdecken können. Zusätzlich kann der zinsvergünstigte Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (KfW 358, 359) beantragt werden.