Der Waldkindergarten Deister-Sünteltal e.V. betreibt im Ortsteil Feggendorf, Flecken Lauenau, mit den Gruppen „Feldmäuse“ und „Waldmäuse“ ein spezialisiertes waldpädagogisches Angebot, mit insgesamt dreißig Plätzen. Damit leistet die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Bildung und Betreuung in der Samtgemeinde Rodenberg. Mit Beschluss des Samtgemeinderates Rodenberg erfolgt per Vertrag die Übernahme der Trägerschaft durch die Samtgemeinde Rodenberg.
Hintergrund sind die „stetig zunehmenden administrativen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an den Betrieb einer Kindertageseinrichtung“, heißt es in der Begründung der Verwaltung. Daher sei der Waldkindergarten mit dem Wunsch an die Samtgemeinde herangetreten, die Trägerschaft des Waldkindergartens auf die Samtgemeinde zu übertragen.
„Ziel der Übertragung ist es, den Fortbestand des Waldkindergartens dauerhaft zu sichern und die besondere waldpädagogische Arbeit im Sinne der gebotenen Trägervielfalt zu stabilisieren“, so die Vertragsbegründung zwischen dem Waldkindergarten Deister-Sünteltal e.V. und der Samtgemeinde Rodenberg.
Mit dem Beschluss des Samtgemeinderates erklärt die Samtgemeinde Rodenberg ihre Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen und die Trägerschaft in kommunaler Verantwortung fortzuführen.
Die Form der Naturpädagogik durch die Einrichtung eines Waldkindergartens stelle „eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Portfolio der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde dar.“
Und weiter: „Zwar seien die dort vorgehaltenen dreißig Plätze formal nicht anspruchserfüllend im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG), dennoch leisten sie faktisch einen unverzichtbaren Beitrag zur Entlastung der übrigen Betreuungseinrichtungen in der Samtgemeinde. Ein Wegfall dieser Plätze würde den Druck auf die kommunalen Kapazitäten erheblich verschärfen.“
Durch die Übernahme tritt die Samtgemeinde ab 1. April dieses Jahres „vollumfänglich in die Finanzierungslast für den Betrieb ein“, also auch für die Personal- und Sachkosten.
Die Aufwendungen werden im Haushalt mit insgesamt 249.000 Euro veranschlagt. Diesen stehen die entsprechenden Erträge aus Landesfinanzhilfen und etwaigen Elternbeiträgen gegenüber. Die unentgeltliche Übernahme des Inventars stellt einen wirtschaftlichen Vorteil für die Samtgemeinde dar.