Schutz für Schülerinnen und Schüler hat Priorität | Schaumburger Wochenblatt

10.09.2025 09:25

Schutz für Schülerinnen und Schüler hat Priorität

Gemäß den neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung werden die Obere Lange Straße und die Schulstraße in Bückeburg als stark frequentierte Schulwege eingestuft. Daher bleibt auch nach dem 30. September 2025 während der Schulzeiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bestehen, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt.

Die obere Lange Straße und die Schulstraße wurden bereits für einen befristeten Zeitraum als Bereiche mit reduzierter Geschwindigkeit und einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Diese Testphase endet am 30. September 2025. Während dieser Phase wurde die Straßenverkehrsordnung im Oktober 2024 novelliert. Nun besteht die Möglichkeit, auf stark frequentierten Schulwegen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit abzuweichen. Die Voraussetzungen dafür wurden durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die im März 2025 veröffentlicht wurde, konkretisiert.

Aufgrund der zentralen Lage der Bushaltestelle Stadtkirche, die von vielen Schülerinnen und Schülern der Oberschule Bückeburg und des Gymnasiums Adolfinum genutzt wird, gilt der Bereich zwischen dem Kreisverkehrsplatz Georgstraße und der Ampelkreuzung Unterwallweg/Obertorstraße/Oberwallweg/Lange Straße als stark frequentierter Schulweg. Daher wird in diesem Abschnitt während der Schulzeiten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingeführt. Außerhalb der Schulzeiten gilt weiterhin die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Stadt Bückeburg wird den Bereich zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die diesen stark frequentierten Schulweg nutzen, weiterhin mit einer entsprechenden Geschwindigkeitsreduzierung versehen.

Da es sich hierbei nicht um die Einrichtung einer Tempo-30-Zone handelt, können auch die Fußgängerampeln vor der Stadtkirche erhalten bleiben, um eine sichere Querung der Langen Straße zu ermöglichen. Im Rahmen des durchgeführten Verkehrsversuchs wurde festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung keine signifikanten Verkehrsverlagerungen auf die umliegenden Straßen, insbesondere auf die Ulmenallee und Herminenstraße, zur Folge hat. Daher sind durch die nun anstehende Anordnung keine negativen Auswirkungen auf andere Straßen zu erwarten. Die Maßnahmen werden zeitnah und unmittelbar nach Ende der Testphase umgesetzt.


Dirk Sassmann
Dirk Sassmann

DS

north