Unfälle, fehlende Rücksichtnahme, Fragen zu Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis: Seit Monaten beschäftigen wir uns mit dem Thema E-Scooter. Erst in der vergangenen Ausgabe berichteten wir über zwei Jugendliche, die gemeinsam auf einem Roller durch die Stadthäger Innenstadt unterwegs waren. Bei der Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer das Fahrzeug nicht hätte führen dürfen. Zudem war der E-Scooter technisch verändert worden, wodurch seine Betriebserlaubnis erloschen war. Eine gezielte Kontrollaktion zeigt nun weitere Verstöße: Die Polizei leitete sechs Strafverfahren ein und stellte fünf E-Scooter sicher.
Am Montag, 12. Oktober, überprüften Beamte des Polizeikommissariats Stadthagen zwischen 10.30 und 18 Uhr E-Scooter im Stadtgebiet. Unterstützung erhielten sie von der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. Anlass waren unter anderem zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung über regelwidriges Verhalten – insbesondere in der Fußgängerzone. Dort ist das Fahren mit E-Scootern nach Angaben der Polizei untersagt. Dennoch seien dort wiederholt Gruppen junger Menschen mit den Rollern unterwegs.
Die Einsatzkräfte kontrollierten sowohl an festen Standorten in der Fußgängerzone als auch im fließenden Verkehr. Dabei ging es nicht nur darum, wo und wie die Roller gefahren wurden. Auch Versicherungskennzeichen und mögliche technische Veränderungen nahmen die Beamten unter die Lupe.
Verdacht auf manipulierte Fahrzeuge
Die sechs eingeleiteten Strafverfahren betreffen unterschiedliche Vorwürfe. In einem Fall war an einem E-Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht, das nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben worden war. Die Polizei ermittelt wegen Kennzeichenmissbrauchs. Drei weitere Verfahren betreffen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dabei stellten die Beamten nach eigenen Angaben veraltete Kennzeichen beziehungsweise gänzlich fehlenden Versicherungsschutz fest.
In zwei Fällen wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt, weil die Fahrzeuge technisch verändert worden waren. Unter den Tatverdächtigen befinden sich nach Angaben der Polizei zwei Kinder und drei Jugendliche unter 18 Jahren. Bei drei der fünf sichergestellten E-Scooter besteht der konkrete Verdacht, dass sie manipuliert wurden, um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Für einen vorschriftsmäßigen E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 Kilometern pro Stunde ist grundsätzlich keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Technische Veränderungen können jedoch dazu führen, dass ein Fahrzeug nicht mehr unter diese Regelung fällt. Zudem sind eine Betriebserlaubnis und eine gültige Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Fußgängerzone, Gehweg und falsche Straßenseite
Neben den strafrechtlich relevanten Verdachtsfällen erfassten die Beamten acht Verstöße im Verwarngeldbereich. Vier Personen waren verbotswidrig in der Fußgängerzone unterwegs, eine weitere nutzte den Gehweg. Eine Person fuhr auf der falschen Straßenseite. In zwei Fällen blieb es bei mündlichen Verwarnungen. Mit allen Betroffenen führten die Einsatzkräfte nach eigenen Angaben erzieherische Gespräche.
Die Polizei berichtet außerdem von erheblichen Wissenslücken bei den kontrollierten Personen. Der Großteil habe auf die Haltezeichen nicht angehalten, sondern versucht zu flüchten. Keine der kontrollierten Personen habe eine Betriebserlaubnis oder einen Versicherungsschein mitgeführt. In einem weiteren Fall waren zwei Menschen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs.
Wie viele Personen und Fahrzeuge insgesamt überprüft wurden, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Eine Quote der festgestellten Verstöße lässt sich deshalb aus der Bilanz nicht ableiten.
Polizei nimmt auch Eltern in die Pflicht
Mit ihrem Appell richtet sich die Polizei ausdrücklich auch an Erziehungsberechtigte. Sie sollten ihre Kinder vor der Nutzung über die Verkehrsregeln aufklären, den gültigen Versicherungsschutz prüfen und darauf achten, dass an den Fahrzeugen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden. Weitere unangekündigte Kontrollen im Zuständigkeitsbereich sind angekündigt.