Die Stadt Stadthagen betont in einer Pressemitteilung, dass in der Fußgängerzone das Fahren mit E-Scootern nicht erlaubt ist. Hintergrund sind häufige Beschwerden über die Missachtung dieser Regelung.
Die Stadt erklärt noch einmal, dass auch die angebrachten Hinweisschilder auf das Verbot hinweisen. „Wer mit einem E-Scooter in die Fußgängerzone kommt, muss absteigen und den Roller schieben“, so stellt die Pressemitteilung klar.
Die Fußgängerzone biete Raum zum Einkaufen, Spazieren und Verweilen. „Menschen sollen sich dort sicher und ungestört zu Fuß bewegen können.“ Fahrende E-Scooter könnten andere überraschen und durch zu dichtes Vorbeifahren gefährden. „Besondere Rücksicht brauchen dabei unter anderem Kinder, ältere Menschen sowie Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen“, so die Mitteilung. Wer seinen E-Scooter schiebe, trage dazu bei, gefährliche Situationen zu vermeiden und die Fußgängerzone für alle sicherer zu halten.
Auf Strecken, auf denen E-Scooter-Fahren erlaubt ist, seien Aufmerksamkeit und Rücksicht ebenso wichtig. Dazu gehöre eine an die Situation angepasste Geschwindigkeit, ausreichend Abstand zu anderen und der Verzicht auf das Smartphone während der Fahrt. Auch beim Abstellen sollten Wege und Eingänge frei bleiben.
„Die Stadt Stadthagen bedankt sich bei allen, die sich an die Regeln halten und auf sich selbst und andere achten“, schließt die Mitteilung.