Ab Juni 2026 regenerativ erzeugten Strom gemeinschaftlich nutzen
Ist das nicht ein Wunsch von vielen Solaranlagenbesitzern? Wäre es nicht toll, den eigen produzierten aber nicht selbst benötigten Strom mit Nachbarn, Freunden oder Familienmitgliedern, die in der Nähe wohnen, zu teilen? Das wird jetzt mit einer neuen gesetzlichen Regelung ermöglicht.
Energy Sharing
Das so genannte „Energy Sharing“ wird in Deutschland zum 1. Juni 2026 über § 42c vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeführt. Es setzt europäisches Recht um und soll Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und kleinen Unternehmen ermöglichen, gemeinsam erneuerbaren Strom zu erzeugen, zu nutzen und untereinander zu teilen.
Energiegemeinschaft
Die Kernidee ist, dass zwischen klassischer Eigenversorgung (PV auf dem eigenen Dach) und normalem Stromliefervertrag ein neues Segment entsteht – eine Energiegemeinschaft, die Strom aus erneuerbaren Anlagen produziert und diesen über das öffentliche Netz an Mitglieder im gleichen Bilanzierungsgebiet verteilt.
Zukunft für Altanlagen
Alte und große Photovoltaikanlagen, die in der Regel den Strom voll ins Netz eingespeist haben und demnächst aus der Förderung rausfallen, könnten auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Oft produzieren sie aber zu viel Strom, der vor Ort nicht genutzt werden kann und ins Stromnetz gehen muss. Der Überschussstrom wird aber nur gering vergütet und ein wirtschaftlicher Betrieb ist daher fraglich. Das Energieteilen eröffnet eine neue Perspektive für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb auch von Altanlagen.
Gebäude ohne großen Strombedarf
Dann gibt es noch Gebäude mit großen und freien Dachflächen, optimal zur Energieerzeugung. Da vor Ort aber kein oder kaum Strom benötigt wurde, blieben die Dächer bisher ungenutzt. Dafür gibt es aber woanders Gebäude mit einem sehr großen Strombedarf, deren Dächer nicht zur Eigenerzeugung nutzbar sind. Das müssen nicht unbedingt Wohngebäude sein. Es kann sich auch um verschiedene Liegenschaften einer Kommune oder eines kleinen Unternehmens handeln. Jetzt ist es möglich, den an einer Stelle erzeugten regenerativen Strom an einer anderen Stelle zu nutzen und als Verbrauch anzurechnen, auch wenn es sich um verschiedene Gebäudebesitzer handelt.
Rahmenbedingungen
Natürlich sind einige Voraussetzungen zu schaffen und ein paar Regeln einzuhalten.
Gebiet: Nutzung zunächst nur innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers
Technische Voraussetzung: Intelligente Messsysteme (Smart Meter) mit zeitlich genauer Erfassung an allen Einspeise- und Verbrauchspunkten zur Zuordnung und Abrechnung der Strommengen
Netznutzung: Der Strom wird über das öffentliche Verteilnetz geleitet – es fallen also Netzentgelte und Abgaben an.
Organisatorischer Aufwand: In der Regel werden für diesen Zweck Energiegemeinschaften gebildet und es braucht Verträge zwischen allen Beteiligten des Projekts.
Wer kann Energy Sharing nutzen?
Typischerweise können folgende Akteure teilnehmen:
• Privathaushalte mit PV-Anlage: als Erzeuger („Prosumer“), die Überschussstrom an andere Mitglieder verkaufen oder kostenlos teilen.
• Privathaushalte ohne PV-Anlage: als Abnehmer, die lokalen Ökostrom aus der Nachbarschaft beziehen.
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Können eigene Erzeugungsanlagen einbringen oder als Abnehmer teilnehmen und so Energiekosten senken und ihre Nachhaltigkeitsbilanz verbessern.
• Kommunen und öffentliche Einrichtungen: Z.B. Stadtwerke, kommunale Gebäude, Schulen, die gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern oder lokalen Betrieben eine Energiegemeinschaft bilden.
• Bürgerenergiegesellschaften / Energiegemeinschaften: Bereits bestehende Bürgerenergieprojekte können Energy Sharing als zusätzliche Vermarktungsform nutzen.
Wichtig: Energy Sharing ersetzt nicht vollständig den klassischen Stromliefervertrag – die Mitglieder behalten einen Reststromlieferanten für Zeiten, in denen die gemeinschaftliche Erzeugung nicht ausreicht.
Vorteile
1. Für Anlagenbetreiber: Höhere Erlöse als die Einspeisevergütung.
2. Für Stromabnehmer: Günstigeren Strompreis unterhalb des Haushaltsstrompreises trotz
Netzentgelten.
3. Für die Nachbarschaft/das Quartier: Stärkung der Gemeinschaft durch gemeinsames Projekt
4. Für die Gesellschaft: Stärkung der Akzeptanz der Energiewende
Damit das Energieteilen funktionieren kann, ist es wichtig, dass die Netzbetreiber den Smart-Meter Einbau zügig umsetzen. Und hilfreich wären auch erste mutige Nachbarschaftsgruppen, die im Landkreis als Vorreiter zeigen, wie eine Energieteilen-Gemeinschaft konkret realisiert werden kann.