Der Landkreis informiert über den notwendigen Umtausch alter Führerscheine in den neuen EU-Führerschein. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Aktuell betrifft dies alle Fahrerlaubnisinhaber, deren Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde. Diese müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umtauschen.
Die nächsten Stichtage für den Umtausch sind ebenfalls festgelegt: Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden, während Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 bis zum 19. Januar 2028 erneuert werden müssen.
Eine wichtige Ausnahme gibt es für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden. Unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins haben sie Zeit bis zum 19. Januar 2033, um den Umtausch vorzunehmen.
Wer den Umtausch versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.