Mit dem Feuerlöscher verhält es sich ähnlich, wie mit einer Versicherung. Man hat ihn (hoffentlich), ist aber froh, wenn man ihn niemals braucht. Feuerlöscher sind im privaten Wohnbereich nicht mehr vorgeschrieben – in den unterschiedlichen Landesfeuerungs-Verordnungen seit den Jahren 2008/2009. Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote ließ im Gespräch mit dem Schaumburger Wochenblatt jedoch keinen Zweifel an der Wichtigkeit des Hilfs- und Rettungsmittels aufkommen. Grote rät dazu, sich mit der richtigen Handhabung des Feuerlöschers vertraut zu machen.

Bei Stress und Hektik vergisst man manchmal die einfachsten Dinge

„Wenn es brennt, herrscht Hektik und Stress. Man vergisst dann manchmal die einfachsten Dinge,“ weiß er zu berichten. Auf den handelsüblichen Feuerlöschern ist die Reihenfolge mit Text und in Bildern angegeben. Bei den meisten Löschern handelt es sich um 6-Kilogramm-Pulverlöscher. In einer Reihe von Merk- und Informationsblättern, zum Beispiel des Bundesverbandes Technischer Brandschutz e.V. und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, wird mit einfachen Bildern der richtige Umgang mit dem „Allroundtalent“ der Feuerlöscher dargestellt und erklärt. Die Reihenfolge zur Benutzung ist standardisiert: 1. Sicherungsstift herausziehen 2. Schlagknopf eindrücken 3. Den Sprühschlauch auf das Feuer richten und den Griff drücken. Klaus-Peter Grote spricht sich ebenfalls für den Pulverlöscher, auch ABC-Löscher nach den Brandklassen genannt, aus. Bei der Benutzung verursache er zwar die größte Verschmutzung, sei aber sehr effektiv. Neben den Pulverlöschern haben sich mittlerweile auch Schaum-Feuerlöscher etabliert. Sie sind bedeutend kleiner und verursachen beim Einsatz nur geringe Verschmutzungen. Beim Löschen sollte das Brandgut besprüht werden und nicht die Flammen über dem Brandherd. Bei der Benutzung im Freien ist die Beachtung der Windrichtung wichtig.

Fettbrände niemals mit Wasser löschen!

Auch zum Klassiker bei Küchenbränden, dem Fettbrand, hat Grote einen wichtigen Tipp: Niemals mit Wasser Löschen! Es kommt zu einer Verpuffung und die Flammen breiten sich schlagartig aus. Wenn kein Feuerlöscher zur Hand ist, reicht häufig ein nasses Tuch auf dem noch kleinen Feuer. Am Boden der DIN-geprüften Feuerlöscher ist ein Haltbarkeitsdatum angegeben. Ob das Hilfsmittel danach noch funktioniert, ist nicht sicher. Der Kreisbrandmeister rät daher, die Geräte regelmäßig überprüfen zu lassen. In der Regel verzichten die meisten Menschen aus Kostengründen darauf. Im gewerblichen Bereich sind solche Überprüfungen vorgeschrieben. Der oberste Feuerwehrmann des Landkreises war während seiner Berufszeit Brandschutzbeauftragter bei der Firma Lühr und damit unter anderem zuständig für die Unterweisung der Mitarbeiter. Er selbst musste bisher lediglich zu Ausbildungszwecken zum Feuerlöscher greifen. Der Landesfeuerwehrverband engagiert sich heute sehr für die Brand-Vorbeugung. Brandschutzerziehung und -aufklärung bereits in Kindergärten und Schulen sowie für Senioren in Wohnanlagen und für Menschen mit Behinderung sind im Kommen, so Grote. Der Kreisbrandmeister empfiehlt einen geeigneten Feuerlöscher in jedem Haushalt. Familienmitgliedern – auch Kindern – sollte der richtige Umgang regelmäßig gezeigt werden und eine Überprüfung der Gebrauchsfähigkeit verschafft letzte Sicherheit. Feuerlöscher in Privatfahrzeugen sind seiner Ansicht nach sicherlich eine gute Einrichtung, haben aber längst nicht die Bedeutung von Feuerlöschern in Haus und Wohnung. Im Kommandowagen des Kreisbrandmeisters befindet sich ein solches Rettungsmittel – das ist aber vorgeschrieben.