Die Regelung gilt ab dem zehnten September zunächst für Omnibusse, die Führerscheinklassen D und ein Jahr später auch für Lkw der Führerscheinklassen C. Ziel der europäischen Vorschrift ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. „Betroffen von der Neuregelung sind nicht nur Kraftfahrer von Speditionen und Omnibusbetrieben, sondern auch alle Fahrer, die im Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem. Gesamtgewicht unterwegs sind,” erläutert Harald Nieländer, Verkehrsreferent der IHK Lippe zu Detmold, im Rahmen einer Presse-Information.Schätzungsweise müssten sich bundesweit rund 150.000 Fahrer im Personenverkehr und eine Million Fahrer im Güterkraftverkehr bis zum September 2013/14 schulen lassen. Um „Qualifizierungsstaus” zu vermeiden, rät die IHK Lippe Unternehmen und Fahrern, sich rechtzeitig auf die Qualifizierung vorzubereiten und Umschau nach für sie passende Ausbildungsstätten zu halten. Als Nachweis für die Grundqualifikation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der erfolgreiche Abschluss wird durch Eintrag in den Führerschein dokumentiert. Alle fünf Jahre, ab 2013/14, muss künftig die Qualifikation durch den Besuch einer mindestens 35 Stunden dauernden Weiterbildungsmaßnahme verlängert werden. Das gelte im Übrigen, so die IHK, auch für „alte Hasen”, die zu den Stichtagen (zehnter September 2008/2009) bereits im Besitz geltender Führerscheine sind und insofern keine Grundqualifikation absolvieren müssen.
Zum Thema „Berufskraftfahrerqualifikation” bietet die IHK Lippe am elften September eine Informationsveranstaltung an. Nähere Auskünfte können unter der Telefonnummer 05231/7601-26 eingeholt werden.