Neueste Zahlen des Deutschen Müttergenesungswerkes (MGW) zeigen: Immer mehr Mütter in Deutschland können ihr Recht auf Gesundheit in einer Mütter- oder Mütter-Kind-Kur wahrnehmen. Im ersten Halbjahr 2008 waren rund 20% mehr Mütter in einer Kurmaßnahme des Deutschen Müttergenesungswerks.
Die Auswertung der neuesten Statistik der bundesweiten MGW-Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände hat diesen Trend für das erste Halbjahr 2008 bestätigt. Die Änderungen durch die Gesundheitsreform 2007 haben die Mütter eindeutig als Siegerinnen hervorgehen lassen: Seit diese mütterspezifischen Kurmaßnahmen zur Pflichtleistung der Krankenkassen erhoben wurden, ist es für Frauen wieder „normaler” geworden, eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme von der Krankenkasse bewilligt zu bekommen. Die Ablehnungsquote bei Kuranträgen von Müttern sank im Bundesdurchschnitt von 28% auf 25%. „Das ist eine ermutigende Entwicklung und zeigt, dass die politische Entscheidung richtig war”, so Anne Schilling, Geschäftsführerin der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Auffällig ist allerdings, dass 43% der Ablehnungen durch die Krankenkassen noch immer nach der Formel „ambulant vor stationär” erfolgen, obwohl dieser Grundsatz für Mütter- und Mütter-Kind-Kuren ausdrücklich gesetzlich nicht gilt. Bedenklich sind ebenso die Unterschiede in der Bewilligungspraxis der einzelnen Bundesländer. Während in Berlin 16% der Kuranträge abgelehnt werden, sind es in Sachsen 28% und in Rheinland Pfalz sogar 37%. „Hier hilft Widerspruch einlegen! Nutzen Sie das Know How unserer Beraterinnen und Berater, profitieren Sie von der Erfahrung und Unterstützung unserer Beratungs- und Vermittlungsstellen”, ermuntert Anne Schilling alle kurbedürftigen Mütter, „75% aller Ablehnungen gehen in den Widerspruch, 48% davon sind erfolgreich.” Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Homepage des Müttergenesungswerkes www.muettergenesungswerk.de unter „Beratungsstellensuche” oder am Kurtelefon des MGW unter (030) 33 00 29-29.