Datenschutzverstöße mehren sich und Informationsplattformen wie „Google Earth” und „Google Street” machen die Vernetzung fremder persönlicher Daten leicht, Privatssphäre hingegen schwierig. Damit stellen sich neue Anforderungen an die Gesetzgebung, die neue Datenschutzrichtlinien verabschieden muss. Nachdem Datenschutz laut Schaar lange kein Thema gewesen sei, hätten ihn die wachsende Bedeutung des Internets und die Terroranschläge des 11. September 2001 wieder in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Maßnahmen wie „biometrische Ausweisdokumente”, „Online-Durchsuchung” und „Vorratsdatenspeicherung” sollen der Bekämpfung von internationalem Terrorismus und Straftaten dienen, rufen aber kritische Stimmen hervor. Schaar warnte davor sich einer „trügerischen Sicherheit” hinzugeben und nach Wirksamkeit zu beurteilen: „Manches Sicherheitsversprechen ist ein leeres.” Als Beispiel führte er die generelle Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen an, die er für das Abwenden terroristischer Handlungen oder Verbrechen für weniger effizient hält. Eine Gefährdungsanalyse der betreffenden Objekte und Plätze müsse einer Installation von Kameras vorangehen. Zudem sei die Hemmschwelle für weitergehende Maßnahmen geringer. Er verwies dabei auf „Nacktscanner” an Flughäfen oder die Entwicklung von neuen Untersuchungsmethoden wie dem „Gedankenlesen”, das gefährliche Flugpassagiere über ihre Schweißabsonderung erkennen soll.
Auch die Vorratsdatenspeicherung, das Verwahren von Daten aus Mobilfunk- und Internetverbindungen über sechs Monate, und deren Verwendung sieht der Datenschützer kritisch. Edathy sprach sich zwar gegen den flächendeckenden Einsatz von Videoüberwachung aus, befürwortet sie aber grundsätzlich, da aus seiner Sicht ein großer Nutzen für die Nachermittlung und Ergreifung von Tätern besteht. Im Gegensatz zur staatlichen Datenverarbeitung sei der Nachteil, der Bürgern durch fahrlässige Handhabung von persönlichen Daten entstehe, größer. Schaar riet in diesem Kontext deutlich von der Beteiligung an Preisausschreiben oder dem Nutzen von Kundenkarten ab. „Ein bisschen hat man den Datenschutz auch selbst in der Hand” stellte er fest und appellierte damit auch an Nutzer der „sozialen Netzwerke” wie „SchülerVz” oder „MySpace” mit der Preisgabe persönlicher Informationen vorsichtig umzugehen und sich vorher genau über die Risiken klar zu werden. Um gegen wirtschaftlichen Datenmissbrauch vorzugehen und die deutschen Bürger zu schützen sollen verschiedene neue Konzepte entwickelt werden. Denkbar sei laut Edathy eine Zertifizierung von „Sauberen Firmen”, Datenschutzverstöße hingegen sollen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Besonders wichtig sei die Beschränkung der Vernetzung von Personendaten, die durch Internet-Informationsplattformen wie Google erleichtert würden. Das zielt insbesondere auf das bei Banken und anderen Firmen genutzte „Scoring-Verfahren” ab, das zur Einstufung der Kreditwürdigkeit verwendet wird. Über Faktoren wie die Wohngegend des Kunden wird ein „Ranking” erstellt. International sind den Bemühungen aber Grenzen gesetzt, da EU-Recht und deutsche Gesetzgebung nicht für amerikanische Firmen anwendbar sind. Gegen Ende der Abendveranstaltung hatten die teilnehmenden Stadthäger Bürger Gelegenheit eigene Fragen und Gedanken anzubringen. Hier wurde der staatliche Umgang mit Adressdaten kritisiert. Wenn das Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr Daten weitergebe, solle deren anschließende Verwendung geprüft werden. Edathy sah die erhobenen Bearbeitungskosten als ausreichend abschreckendes Mittel für einen gewerblichen Mißbrauch an. Das machte deutlich wie unterschiedlich die Sichtweisen seitens der Bürger und Politiker zu diesem Themekomplex sind.
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