Der Kreisausschuss hat in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, gegen die Neuregelungen des Kommunalen Finanzausgleichs Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof in Bückeburg einzulegen. Damit wendet sich der Landkreis gegen die Einführung eines Flächenfaktors zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen. Ziel der im Jahre 2007 vom Landtag beschlossenen Neuregelung soll sein, die besonderen Belastungen auszugleichen, die den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Wahrnehmung der Aufgaben „Schülerbeförderung” und „Unterhaltung der Kreisstraßen” entstehen. Dazu werden aus dem bisherigen Gesamttopf der Kreis-Schlüsselzuweisungen 9,7 Prozent herausgelöst und auf die Landkreise im Verhältnis ihres Flächenanteils an der Gesamtfläche Niedersachsens verteilt. Problematisch ist dabei, dass dies kein objektiver Maßstab ist, der den tatsächlichen Verhältnissen gerecht wird, so die Meinung des Ausschusses. Über die Verteilungsregelung „Fläche” ließen sich die entstehenden Kosten nicht darstellen, da kostenverursachende Faktoren unabhängig von der Größe eines Landkreises bestünden. So liege der Landkreis beispielsweise beim Übergang von Grundschülern zu den Gymnasien deutlich über dem Landesdurchschnitt, was zu höheren Kosten der Schülerbeförderung führe.
Auch führe die dichte Besiedlung zu einem überdurchschnittlich langen Kreisstraßennetz.
Mit 281 Kilometern werde auch hier der Durchschnitt deutlich überschritten. Gegenüber dem bisherigen Verteilungssystem entstehen laut Ausschuss dem Landkreis jährliche Mindereinnahmen von circa zwei Millionen Euro.