Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Migrantinnen ebenso wie andere Frauen von häuslicher Gewalt betroffen sind. Für Frauen mit Migrationshintergrund kommt allerdings erschwerend hinzu, dass sie häufig hohe Hürden überwinden müssen, um Hilfe und Unterstützung zu finden.
Im Kontakt und in der Beratungsarbeit mit ihnen sind deshalb eine in Teilen andere Ansprache und spezifische Kenntnisse über deren Kultur und Lebenswirklichkeiten erforderlich. Innerhalb eines vom Sozial- und Frauenministerium geförderten Projekts der AWO Schaumburg hat sich bestätigt, dass es spezielle Anforderungen bei der Gewaltberatung von Migrantinnen gibt. In zweijähriger Erprobung haben die Beraterinnen sich fortgebildet und Konzepte entwickelt, wie sie besser auf die Frauen zugehen können.
Die Professorin Barbara Kavemann hatte im Auftrag des Landespräventionsrats Niedersachsen das Projekt wissenschaftlich begleitet. Dabei ist sie zu drei wesentlichen Ergebnissen gelangt, die sie jetzt während der Fachtagung mit 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Frauenberatung, Polizei und Justiz vorgestellt hat: Der Kontakt zu den jeweiligen Gemeinschaften der Migrantinnen und das Wissen über deren Kulturen erleichtern den Zugang. Fortbildungen zum Thema Migration im Zusammenhag mit häuslicher Gewalt sind unabdingbar für das Erreichen der Zielgruppe und für die Qualität der Beratung. Die Bewertung der konkreten rechtlichen Gesamtsituation der zu beratenden Frau, beispielsweise auch des ausländerrechtlichen Status der Familie, ist ein wichtiger Bestandteil, um wirksam beraten und helfen zu können. Weitere Fortbildungsveranstaltungen sind zusammen mit dem Koordinationsprojekt Häusliche Gewalt beim Landespräventionsrat Niedersachsen für die Beratung von Migrantinnen geplant. Damit wird zugleich auch dem niedersächsischen Aktionsplan II zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich Rechnung getragen. Dieser nennt ausdrücklich auch die Beratung von Migrantinnen. Niedersachsen engagiert sich vielfältig bei der landesweiten Beratung und bei Hilfsangeboten für Frauen, die von unterschiedlichen Formen von Gewalt bedroht sind.
Das Land fördert 41 Frauenhäuser, 29 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen häusliche Gewalt, 34 Gewaltberatungsstellen und Notrufe, drei Mädchenhäuser sowie vier Einrichtungen, die für Frauen im Bereich des Menschenhandels unterstützend tätig sind, mit jährlich 4,6 Mio. Euro.