Das Problem falle zwar nicht in die Zuständigkeit der Bundespolitik, so Edathy, der sich vor Ort ein Bild über den Zustand und die Bedeutung der Straße machte, dennoch wolle helfen. Wichtig sei es, in der Diskussion die Frage des Abbaus klar von der Sperrung der Straße zu trennen: „Am Abbau kann und soll nicht mehr gerüttelt werden, an der Straßensperrung zumindest über einen längeren Zeitraum schon!” Edathy sah das Anliegen des Krankenhäger Ortsrates auf einen längstmöglichen Erhalt der Straße als vernünftig und berechtigt. Krankenhagen habe ein legitimes Interesse an einer Nutzung der Straße auch über 2011 hinaus.
Bis dahin ist vorläufig der Kreis Träger der Straße und auf sachlicher Ebene sah Edathy zwei Möglichkeiten, dieses Interesse des Rintelner Ortsteils auch zu verwirklichen: „Entweder könnte der Kreis über 2011 hinaus die Trägerschaft der Straße behalten, bis der Kies- und Sandabbau an die Straße heranrückt”, so Edathy, „oder zweitens die Straße in gemeindliche Trägerschaft der Stadt Rinteln übergeben.” 1.100 Fahrzeuge am Tag zählten die Verkehrsplaner maximal auf dieser Straße, rund 800 sind es im Durchschnitt. Die K 80 befindet sich in einem guten Zustand und auch Eckard Ilsemann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, sah gute Chancen, in einem kooperativen Verfahren mit dem Landkreis auf eine einvernehmliche Lösung zu kommen.
Noch ist der Kies- und Sandabbau von Reese rund 800 Meter entfernt vom neuen Abbaugebiet und auch dann sind noch einige hundert Meter bis zur K 80 zu überwinden. Bis sich die Bagger in Sichtweite der Straße befinden vergehen nach Schätzungen des Krankenhäger Ortsrat noch rund 20 Jahre: „So lange sollte man die K 80 erst einmal nicht antasten; das würde jede Menge Schärfe aus der Diskussion nehmen”, sagte Gerhard Werner. Sebastian Edathy brachte es auf den Punkt: „Wenn in ferner Zukunft dort abgebaut werden soll, dann sollte man nicht schon in naher Zukunft die Straße schließen!” Jetzt wollen die Parteien erst einmal den Kontakt mit dem Landkreis und dem Unternehmen suchen und erkunden, ob sich eine einvernehmliche Regelung finden lässt. „Sollte der Kreis jedoch das förmliche Einziehungsverfahren in nächster Zeit veröffentlichen, dann bleibt uns nur das Klageverfahren”, so Werner.Foto: ste