Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt den Betroffenen entweder eine halbe oder volle Rente wegen Erwerbsminderung – je nach körperlichem Leistungsvermögen. So erhalten Versicherte, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, die volle Erwerbsminderungsrente. Wer zumindest drei Stunden, aber doch weniger als sechs Stunden einer Arbeit nachgehen kann, bekommt die halbe Rente. Findet sich kein entsprechender Arbeitsplatz, gibt es sogar die volle Rente.
Im Vortrag wird zudem erklärt, wie lange eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, wann sich ein zusätzliches Einkommen auf die Höhe der Rente auswirkt und wann Versicherte mit Abschlägen rechnen müssen. Übrigens: Auch Selbstständige können eine solche Leistung erhalten.
Die Veranstaltung dauert etwa anderthalb Stunden und ist kostenlos. Weitere Informationen und Reservierung gibt es unter der Telefonnummer 05151/94780.