Das Amt des Bischofs von einer festen Pfarrstelle in Bückeburg zu trennen, würde für die Kirchengemeinde eine Verschlechterung bedeuten, sagte die Synodalin Eike Höcker nach dem Bericht de Verfassungsauschusses (s. unten). Da der Superintendent durch das Landeskirchenamt auf eine Pfarrstelle in Bückeburg gesetzt würde, hätte die Gemeinde nicht mehr die Möglichkeit, selbst zu wählen. Volkmar Miersch, Mitglied des Verfassungausschusses, sagte dazu: „Wir sind bisher verwöhnt worden. Das Wählen der Gemeinden der Pastoren ist eine Gunst des Landeskirchenamtes.” Laut Verfassung habe keine Gemeinde in der Landeskirche den Anspruch auf eine freie Wahl bei der Besetzung einer Pfarrstelle.Pastor Jan-Uwe Zapke wollte in einer Nachfrage wissen, ob die „Karrierestellen” der Superintendenten finanziell höher bewertet werden müssten. Dieses Thema sei kontrovers diskutiert worden, so Weidenmüller. Bei einer höheren Verantwortung müsse auch besser bezahlt werden. Pastor Josef Kalkusch wollte vor der Synode ein „Wort für die Bodenhaftung des Landesbischofs” einlegen. Er regte an, den Bischof auch künftig an eine Gemeinde anzubinden. Weiter gebe es den Posten des Oberpredigers in der gesamten Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) nur in Schaumburg-Lippe. Er regte an, dieses Alleinstellungsmerkmal dem Namen nach zu behalten.