Einen Atem-alkoholgehalt von 1,52 hat die Überprüfung eines 41-jährigen Pkw-Fahrers aus Obernkirchen ergeben.
Die Beamten der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg kontrollierten den Fahrer am vergangenen Donnerstag gegen 18.50 Uhr in Helpsen. Während der Kontrolle bemerkten sie einen großen Mischlingshund auf dem Beifahresitz - ordnungsgemäß angeschnallt.
Auf die Frage, ob der Hund bissig sei, antwortete der Fahrer, dass er das nicht so genau wisse, er jedoch seiner Pflicht zum Anschnallen von Tieren nachkommen wollte.
So viel Sorgfalt hatten die Polizeibeamten bei solch einem Alkoholgehalt nicht erwartet. Der Führerschein wurde einbehalten und eine Blutprobenentnahme angeordnet. Der Hund blieb während des Vorganges angeschnallt und hielt unbeeindruckt Fahrzeugwache.
Eine Anschnallpflicht für Hunde existiert nicht, der Fahrer muss lediglich sicherstellen, dass er beim sicheren Führen des Fahrzeuges nicht durch das Tier behindert wird.