Daher ist es erforderlich, dass der Berechtigungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird.
Eine nachträgliche Vorlage reicht nicht aus, da die Berechtigung an die Person und nicht an das Fahrzeug gebunden ist. So kann zum Beispiel auch ein anderes Mitglied der Familie das Fahrzeug genutzt haben”, so Bürgermeister Oliver Theiß.
„Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist nach unserer Auffassung vertretbar, weil wir uns damit künftige Diskussionen und Arbeitsaufwand ersparen, wenn nicht abschließend geklärt werden kann, ob sich ein Behindertenausweis sichtbar im Auto befunden hat.”