Waffenbehörden sind für die Genehmigung der Kleinen Waffenscheine zuständig. Der Schein berechtigt zur Führung von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Sie sehen aus wie echte Schusswaffen, verschießen aber Reizgas oder geben einen lauten Knall ab. Besitzer des Scheins dürfen eine geladene Waffe, beispielsweise im Holster unter der Jacke, mit sich tragen. Nur bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Weihnachtsmärkten ist das Tragen verboten. Die Entscheidung, ob die Lizenz ausgegeben wird, fällt die zuständige Waffenbehörde, das ist entweder die Kommune oder der Landkreis, erklärt der NDR. Prozentual die höchste Steigerungsrate bei den Anträgen verzeichnen laut NDR-Angaben die Landkreise Uelzen und Verden. Die Anzahl der Anträge habe sich dort verzehnfacht. In Uelzen von neun (2015) auf 90 (2016), im Landkreis Verden von 19 (2015) auf 198 (2016). In der Region Hannover seien im vergangenen Jahr 455 Anträge gestellt worden; 2016 seien es bisher 3.329 Anträge, das entspreche einer Steigerung von 732 Prozent. Im Landkreis Schaumburg habe sich laut den NDR-Recherchen die Zahl der Anträge um über 599 Prozent gesteigert. Im Jahr 2015 waren es laut NDR 83 Anträge, 2016 waren es 497.