Auszubildende oder junge Erwachsene, die sich in einer betrieblichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme befinden, können ihren Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) online an die Arbeitsagentur übersenden. Ob grundsätzlich ein Anspruch auf diese Leistung besteht, lässt sich über den BAB-Rechner unter www.babrechner.arbeitsagentur.de ermitteln. Auch Insolvenzgeld zum Ausgleich von ausgefallenem Arbeitsentgelt kann online beantragt werden. Arbeitnehmer, die aufgrund von Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers keinen Lohn erhalten, können ihren Antrag auf Insolvenzgeld elektronisch an die Arbeitsagentur senden. Ebenso können Adressänderungen, Beschäftigungsaufnahmen oder die Zusammenarbeit mit dem persönlichen Betreuer über das Internet erfolgen (www.arbeitsagentur.de/eService). Darüber hinaus können Arbeitgeber ihre erforderlichen Dokumente, wie die Arbeits- oder Nebenkostenbescheinigung, im Rahmen des eService elektronisch an die Agentur für Arbeit senden. Dazu muss entweder eine Einbindung in die Lohnabrechnungssoftware erfolgen oder die Meldungen können mittels sv.net übermittelt werden (www.arbeitsagentur.de/Unternehmen).