Stolz teilte Kastning mit, dass sich die Stiftung nun ganz offiziell „AWO-Stiftung in Gründung” nennen darf. Das Stiftungskapital wird voraussichtlich die 100 000 Euro Marke erreichen. Das sei „ein sehr guter Start”, so der Vorsitzende. Auch die zweite Notwendigkeit, die Stiftungssatzung, sei im Entwurf beschlossen. Die Besetzung des Stiftungsvorstands und -rates sei in Arbeit, der sich aus Mitgliedern der AWO und aus dem Kreis der Stifter zusammensetzen solle, erklärte Kastning. Am 26. November werden die Mitstifter auf der Stifterversammlung (Gründungsversammlung) ihr Wort dazu abgeben dürfen.
Ziel der AWO-Stiftung ist es, mit den Erträgen aus dem unantastbaren Kapitalgrundstock, flexibel Projekte anschieben zu können, die über die Mittelverwendung aus öffentlicher Hand hinausgehen. Im Unterschied zu einem gemeinnützigen Verein darf eine gemeinnützige Stiftung ihre finanziellen Mittel auch langfristig für bestimmte Zwecke einsetzen.
Anders als Spenden müssen die Erträge aus dem Stiftungskapital nicht zeitnah verwendet werden. Für den Mitstifter ergeben sich steuerliche Vorteile. Zusätzlich tut sein Geld „dauerhaft etwas Gutes”, machte Hanauske deutlich, da es sich nicht verbraucht. Um zukünftig noch näher am Menschen arbeiten zu können, freut sich die Arbeiterwohlfahrt über jeden Stifter, der sich mit den Zielen der Stiftung identifizieren kann.
Die AWO möchte ihrem Anspruch mehr als genügen, der sozialen Arbeit nachhaltig gerecht zu werden. Die Stiftungstreuhandkonten bei der Kanzlei Wahlmann, Janzen, Dohmeier laufen bei der Sparkasse Schaumburg (BLZ 255 514 80) unter dem Konto 470 063 900 und bei der Volksbank Hameln-Stadthagen (BLZ 254 621 60) unter der Kontonummer 27 17 001. Stiftungen in jeder Höhe sind möglich. Weitere Informationen gibt Heidemarie Hanauske gern unter Telefon 05721/939830. Foto: mr