LANDKREIS. Ab März ist es in vielen Städten und Gemeinden wieder möglich, pflanzliche Abfälle auf privaten Flächen zu verbrennen. An diesen Brenntagen ist es unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitshinweise erlaubt, auch größere Mengen an Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen.
Der Landkreis möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass dieses für viele Tiere zur Todenfalle werden kann.
Die Holz- und Reisighaufen sind mitunter schon seit Wochen aufgestapelt. Sie stellen für etliche Kleintiere einen geeigneten Zuflluchtsort dar und sind für Tiere wie Igel, Kröten oder Lurche zum Lebensraum geworden. Mit den ansteigenden Temperaturen im Frühjahr bieten sie ebenfalls Schutz bei der Aufzucht der Jungtiere. Vögel haben aufgrund der zurzeit milden Witterung schon teilweise mit dem Nestbau begonnen. Nach Paragraph 35 Niedersächsisches Naturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere unnötig zu verletzen oder zu töten. Mit dem Abbrennen von schon länger gelagerten Brennhaufen mussten etliche Tiere einen qualvollen Tod sterben, da sie bei Gefahr kein Fluchtverhalten zeigen, sondern an ihrem Platz verharren. Auch bei einem Abklopfen verkriechen sich viele nur noch tiefer in die Reisighaufen. Daher lautet der Appell des Landkreises, das Material erst kurs vorher aufzustapeln oder für dem Abbrennen umzusetzen.