In der anschließenden Diskussion musste sich Herr Müller den Fragen der Teilnehmer zum Umweltschutz und zu Geruchsbelästigungen stellen. Laut Herrn Müller sind die Emissionsgrenzwerte in der 17.Bundesimmisionsschutzverordnung geregelt. Damit wurden diese Anlagen in Deutschland zur Einhaltung der weltweit strengsten Umweltstandards verpflichtet. Die Enertec Hameln habe durch Investitionen in eine effektive Rauchgasreinigungsanlage die Umsetzung sichergestellt. Auch die Verwertung von den bei der Verbrennung anfallenden Reststoffen war von großer Bedeutung. Bei der anschließenden Besichtigung der Anlage konnten die Teilnehmer selber testen, dass die Geruchsbelästigung sehr gering ist.