Durch das Konzept der Arbeitsagentur sollen Entlassungen vermieden werden, die sonst in dem Winterzeitraum wegen Auftragsmangel oder unmittelbarem Witterungseinfluss vorgenommen würden.
Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: der Betrieb muss seine bewährten Mitarbeiter auch bei bei fehlenden Aufträgen nicht entlassen und die Arbeitnehmer bleiben durchgehend sozialversichert, was sich positiv auf deren Rentenansprüche auswirkt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, rasch zu reagieren, sollte sich die Auftragslage kurzfristig ändern.
Ein besonderer Schachzug: Wird während der Förderung mit Saison-Kurzarbeitergeld aus wirtschaftlichen Gründen eine kurzzeitige Fortbildung von älteren oder ungelernten Arbeitnehmern durchgeführt, kann diese bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zusätzlich gefördert werden. Damit wird die Zeit des Arbeitsausfalls zur Qualifizierung der Mitarbeiter und damit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes genutzt.
„Im vergangenen Jahr wurde das Saison-Kurzarbeitergeld, allein aus wirtschaftlichen Gründen, von 134 Arbeitgebern für rund 1200 Beschäftigte in Anspruch genommen”, erläutert Wilfried Ohlendorf, Teamleiter für den Bereich Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur Hameln.
Die Inanspruchnahme soll in dieser Förderperiode noch gesteigert werden. Die Arbeitsagentur Hameln bietet bei Bedarf Einzelberatungen an. Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes entspricht der des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes: Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67 Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten entgangenen Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden die auf das ausgefallene Entgelt entfallenden Bei-räge zur Sozialversicherung erstattet. Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zudem ergänzende Leistungen.
Das Saison-Kurzarbeitergeld wird aus Beitragsmitteln der Arbeitsagentur, die ergänzenden Leistungen werden aus Umlagemitteln finanziert. Insgesamt ist die Förderung für die Baubetriebe nahezu kostenneutral.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Agentur für Arbeit Hameln, Jörg Richard (Sachbearbeiter Saison-Kurzarbeitergeld), 05151/909226 und Wilfried Ohlendorf (Teamleiter), 05151/909219.