Für die Forschung Embryonen zu töten stehe dem Prinzip des Lebensschutzes prinzipiell entgegen und sei unter erheblichen Restriktionen, so der SPD-Bundestagsabgeordnete, allenfalls dann zu verantworten, „wenn die Forschungsergebnisse einen nennenswerten Durchbruch für therapeutische Maßnahmen bei schweren Erkrankungen erbrächten”.
Solche Erfolge konnten in den letzten Jahren nicht nachgewiesen werden. Es sei zudem wissenschaftlich strittig, ob sie erreichbar seien beziehungsweise nicht auch durch die unproblematische Forschung an Stammzellen, die Erwachsenen entnommen werden, erzielt werden könnten.
Eine Stichtags-Verschiebung sei darüber hinaus mit dem Risiko behaftet, „dass Begehrlichkeiten geweckt werden könnten, in der Zukunft weitere Verschiebungen erfolgen zu lassen”. Dies würde dem Sinn einer Stichtagsregelung zuwider laufen.