Rund zehn Prozent der Fälle übernimmt die Staatsanwaltschaft, fasst Michael Namislo, Teamleiter Ordnungswidrigkeit, zusammen. Meist seien es die Wiederholungstäter, denen Vorsatz und gar Betrug vorgeworfen wird. In seltenen Fällen landet schon der erste „Fehltritt” vor Gericht. Denn obwohl die Antragsteller ausführlich über ihre Pflichten aufgeklärt werden, geschieht eine Leistungserschleichung oftmals fahrlässig.
Der neue Nebenerwerb eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft wird nicht mitgeteilt. Für einen dreimonatigen Arbeitseinsatz an einem anderen Ort erfolgt keine Abmeldung. Eine personelle Veränderung in der Bedarfsgemeinschaft wurde nicht gemeldet. Derartige Begebenheiten erfährt das Jobcenter spätestens beim Datenabgleich mit der Deutschen Rentenversicherung, bei der alle Bewegungen zusammenlaufen und erfasst werden. Oft sind es auch anonyme Anrufe aus der Nachbarschaft oder gar des Freundeskreises, die das Jobcenter aufmerksam machen, benennt Namislo einige Quellen. Das Jobcenter ist nicht auf Bußgeldjagd. Stemme erklärt, dass jeder Fall nach der Gesamtsituation des Einzelnen abgewogen wird. Jedoch: „Ehrlichkeit währt am längsten. Die Kunden fahren damit am besten.” Deutlich hebt Stemme hervor, dass der Anteil der eingeleiteten Verfahren in Bezug auf 11 000 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und 15 000 Kunden insgesamt gering sei. Der Großteil der Kunden ist ehrlich. Foto: mr