Danach hätten sie ihr Haus im Hochwasser verloren, keine Arbeit sowie vier Kinder. Die reine Bitte um eine Geldspende nicht verboten, erklärt die Polizei Stadthagen. Erfahrungsgemäß werden jedoch Haustürbesuche solcher Art auch immer wieder für Diebstähle und Betrugsstraftaten genutzt. Poizeisprecher Axel Bergmann ist zuständig für die Kriminalitätsvorbeugung und warnt eindringlich davor, unbekannte Personen unbeobachtet an der Haustür stehen zu lassen. Immer wieder komme es vor, dass Dritte in die Wohnung gelangen, während der Bewohner etwas Geld, ein Glas Wasser oder einen Zettel mit Stift holen.
Bergmanns Tipp: „Öffnen sie Fremden die Tür immer nur mit vorgelegtem Sperrbügel. So kann niemand unbemerkt in die Wohnung gelangen. Schauen Sie immer erst durch ein Fenster oder den Türspion, bevor Sie die Tür öffnen.” Sollte die Wohnungstür nicht mit einer solchen Sicherung ausgestattet sein, macht es Sinn, diese nachzurüsten. Informationen dazu erhalten sie in jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.polizei-beratung.de .