Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Rücknahme der ab 2007 vorgenommenen Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Heiner Bartling erinnert gegenüber der heimischen Presse daran, dass das Gesetzgebungsverfahren der damaligen Bundesregierung „von massiven Steuerausfällen und einer demzufolge hohen Nettokreditaufnahme” geprägt gewesen sei. Es sei daher damals erforderlich gewesen, steuerliche Einschnitte auch im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung vorzunehmen.Mittlerweile habe sich die Situation, so Bartling, aber völlig verändert. Die weitgehend konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen haben zu nahezu ausgeglichenen Haushalten im Bund und bei den meisten Ländern geführt. Gleichzeitig sei die Belastung der Arbeitnehmer deutlich angestiegen. „Die Energiekosten sind explodiert, und ein Ende der Preisentwicklung ist nicht abzusehen”, weist Bartling darauf hin, dass die Kosten für Benzin und Diesel sich seit 2006 um mehr als 10 Prozent erhöht haben. Es sei daher sachgerecht, die Arbeitnehmer zu entlasten und „die massiv angestiegenen Fahrtkosten möglichst schnell wieder vom ersten Kilometer an steuerlich zu berücksichtigen”. Heiner Bartling: „Mit der Entfernungspauschale in ihrer alten Ausgestaltung wird die Mobilität der pendelnden Arbeitnehmer aus Schaumburg gestärkt.”
Die Kosten für die Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer betragen für das Land Niedersachsen etwa 125 Millionen Euro und können nach den Worten von Heiner Bartling durch die in der Mai-Steuerschätzung prognostizierten Mehreinnahmen von 267 Millionen Euro in 2008 und 249 Millionen Euro in 2009 bestritten werden.