Die Freigrenze von 430 Euro gilt für Einreisen im Flug- und Seeverkehr. Bei der Einreise mit dem PKW oder Bahn (z.B. aus der Schweiz) beträgt die Freigrenze 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Freigrenze von 175 Euro unabhängig von der Verkehrsart. Weiter wurde die Freimenge bei Wein auf 4 l erhöht und eine Freimenge bei Bier von 16 Litern eingeführt. Weggefallen sind die Mengenbeschränkungen bei Kaffee und Parfum. Die ab 1. Dezember gültigen Mengen und Wertgrenzen finden Sie im Internet unter www.zoll.de/Reise und Post. Auskünfte erteilen auch Ihre örtlichen Zolldienststellen.