Denn den Ehrenbeamten und anderen ehrenamtlich auf Kreisebene tätigen Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren steht eine höhere Aufwandsentschädigung ins Haus. Seit zwölf Jahren ist der Unkostenausgleich für Telefonate, Fahrtkosten und andere Aufwendengen gleich geblieben. Der Kreistag stimmte der Verwaltung zu, dass neben der allgemeinen Anerkennung für das Ehrenamt auch eine der Aufgabe angemessene Entschädigung zu Abdeckung entstehender Kosten und zur Motivation der ehrenamtliche Tätigen notwendig ist.
Ein Beispiel: Bisher erhielt der Kreisjugendfeuerwehrwart 256 Euro pro Monat. Nun sind es 500 Euro.
Als Begründung zeigt die Verwaltung auf, dass neben den 92 Jugendfeuerwehren mittlerweile auch 33 Kinderfeuerwehren zu betreuen sind. Diese sind in die Kreisjugendfeuerwehr integriert und es gibt keine gesonderten Funktionen. Die Arbeit ist zur Nachwuchsgewinnung für die aktiven Freiwilligen Feuerwehren unentbehrlich. Die Leistungen der Kreis Jugendfeuerwehr seien für den Bereich der Polizeidirektion Göttingen vorbildlich.
Doch auch Bereiche, in denen keine neuen Aufgabenfelder dazugekommen sind, werden finanziell aufgestockt. Denn insgesamt wurden die pauschalisierten Reisekostenanteile erhöht.