Kreisdezernentin Müller-Krahtz als „großzügige Lösung im Interesse aller Beteiligten hingestellt”, was aber von den Anliegern und auch von der Gemeinde Extertal ganz anders gesehen wird. Als Ausweichstrecke ist die Straße „Hilgenrekte” vorgesehen, die aber zur Zeit für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist, weil sie zur schmal für einen Begegnungsverkehr ist. Der Landkreis Schaumburg, so heißt es in der Pressemeldung, wolle diese Straße auf nordrhein-westfälischer Seite zwar ausbauen lassen, aber der SPD-Fraktionssprecher im Extertaler Gemeinderat Ralf Wilde führt aus, dass die Gemeinde Extertal sich hier übergangen fühlt und für den Ausbau der Straße auch nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Außerdem solle man nicht vergessen, dass die Gemeinde Extertal die späteren Unterhaltungskosten zu leisten habe. Statt hier in einen nicht näher präzisierten Ausbau der „Hilgenrekte” und die Wendeschleifen in Möllenbeck und Krankenhagen zu investieren, vertritt die Interessengemeinschaft die Ansicht, den zur K 80 parallel verlaufenden Forstweg mit einer Länge von 1000 Metern auszubauen, wenn die vorhandene Straße wegen des genehmigten Bodenabbaus nicht mehr zu erhalten ist. Die technische Machbarkeit wurde von Frau Müller-Krahtz bestätigt, heißt es, es sei also nur noch eine finanziell Frage, die sich sicher lösen lasse.
Andere Argumente für die Schließung der Straße waren der geringe Verkehr und das Ziel, den Wald zu „beruhigen”. Nach Ansicht der Interessengemeinschaft ein Gegensatz in sich: „Wenn der Verkehr durch den Wald nach Meinung der Kreisverwaltung doch so gering ist, warum soll der Wald dann noch beruhigt werden?”
Außerdem werde in den nächsten Jahrzehnten in unmittelbarer Nachbarschaft zur Straße im großen Stil Boden mit entsprechender Lärmimmission abgebaut. Welchem Zweck diene dann eine Beruhigung? Oder verfolge die Forstverwaltung ganz eigene, aber nicht näher spezifizierte Ziele, fragt man sich und ist unzufrieden: „Seit acht Jahren werden von der Kreisverwaltung gebetsmühlenartig immer die gleichen Argumente vorgebracht und sie hört auch immer wieder die Entgegnungen der Kritiker, sei es zum Bodenabbau oder zur Einziehung der Straße, ohne dass sich an der Meinungsbildung der Landkreises irgendetwas geändert hätte.” Dieses führe zu einer Politikverdrossenheit in der Bevölkerung und beschwöre den längst überwunden geglaubten Untertanengeist wieder herauf.
Wenn es zu keiner Annäherung kommt und der Landkreis den bisherigen Kurs beibehält, wird die Interessengemeinschaft bei Eröffnung des Einziehungsverfahrens Klage einreichen. Der Interessengemeinschaft ist bekannt, dass sie in diesem Verfahren kein Klagerecht hat, sondern dass nur ein direkt betroffener Anlieger klagen kann. Dieser Betroffene sei gefunden, teilt die IG mit und er sei auch zur Klage bereit und kann auf die solidarische Unterstützung der Interessengemeinschaft bauen.
Die IG legt aber abschließend Wert auf die Feststellung, dass für sie der Rechtsstreit nur der letzte aller möglichen Schritte ist und man für konstruktive Lösungsvorschläge der Kreisverwaltung immer ein offenes Ohr habe.