Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder bis 14 Jahren rät der VdK-Kreisvorsitzende des Landkreises Schaumburg Karl-Georg Beckmann aus Bad Nenndorf Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen.
Der Sozialverband VdK Deutschland empfiehlt Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben, Widerspruch gegen Behördenbescheide einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten.
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) werden die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre derzeit verfassungswidrig berechnet.
Insgesamt 1,6 Millionen Minderjährige betrifft dieses Urteil, über das nun das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheiden muss.
Folgen die Verfassungsrichter der BSG-Argumentation, könnten sich auch für rund 600.000 Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren die Hartz-IV-Sätze ändern.
Nach einhelliger Auffassung des Gerichts entbehren die jetzigen Sätze für Kinder und Jugendliche jeder Bemessensgrundlage.