Das Gremium wird zur Hälfte von den Lehrkräften der Schule besetzt. Hinzukommen jeweils zu einem Viertel Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte. Die Erziehungsberechtigten werden vom Schulelternrat der Schule gewählt, müssen aber kein Mitglied des Schulelternrates sein. Die Wahl der Elternvertreter/Stellvertreter für den Schulvorstand wird innerhalb von sechs Wochen während einer Schulelternratssitzung erfolgen. Wer an einer Kandidatur für die Wahl zum Schulvorstand Interesse hat, kann dieses bei der Schule schriftlich anzeigen. Vorschläge sind ebenso möglich. Die Vorgeschlagenen beziehungsweise Kandidaten werden dann zur Schulelternratssitzung eingeladen, können sich dort vorstellen und präsentieren.