Die Regierungsbrandmeister sind Ehrenbeamte des Landes Niedersachsen und Angehörige der Dezernate „Brandschutz, Katastrophenschutz, zivile Verteidigung” in den Polizeidirektionen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Beratung und Überprüfung der Landkreise und kreisfreien Städte ohne Berufsfeuerwehr, insbesondere hinsichtlich der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, der Einrichtung und Unterhaltung der Feuerwehrtechnischen Zentralen, der Beschaffung von zweckmäßigen Feuerwehrfahrzeugen und feuerwehrtechnischem Gerät sowie der Löschwasserversorgung. Foto: privat