Peter Dörbaum, Mitarbeiter des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, erläuterte dem Landesbehindertenrat die Änderungen bei der Nutzung der Behindertenparkplätze. Der Personenkreis, der zukünftig diese Parkplätze nutzen darf, ist erweitert worden. Einbezogen wurde im Wesentlichen der Personenkreis der so genannten Contergangeschädigten, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor Sondergenehmigungen für Menschen mit Behinderungen, die zwar nicht auf Behindertenparkplätzen, aber zum Beispiel im eingeschränkten Halteverbot parken dürfen. Diese Sonderregelungen gelten jetzt im gesamten Bundesgebiet einheitlich. Der jetzt bundesweite Geltungsbereich der Sondergenehmigungen wurde begrüßt.
Kritisiert wurde, dass zugleich der Personenkreis, der diese in Anspruch nehmen kann, eingeschränkt wurde. Das führt dazu, dass ein Teil der Menschen mit Behinderungen diese Nachteilsausgleiche verliert, ohne dass sich ihre Behinderung verändert hat. Hier fordert der Landesbehindertenrat eine großzügige Übergangsregelung.