Wenn nunmehr bei der Stadtverwaltung für den Altstraßenbestand der früheren Gemeinden, die heute Ortsteile der Stadt Stadthagen sind, keine Abrechnungsunterlagen für Erschließungsbeiträge vorliegen, kann nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass diese Straßen nicht endausgebaut sind. „Vielmehr ist anzunehmen, dass diese Straßen für die damals Verantwortlichen mit diesem Ausbaustandard fertig gestellt waren”, erklärte Ostermeier. „Da dieses heute kaum noch aufklärbar erscheint, ist ein Feststellungsbeschluss des Rates erforderlich, der diesen Sachverhalt endgültig regelt.”