Laubfall ist ein natürlicher Prozess. Deshalb können sich Hauseigentümer nicht dagegen wehren, wenn auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume im Herbst durch fallendes Laub das eigene Grundstück verschmutzen. Dies erklärt Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung. Dazu Rechtsanwalt Friedbert Wittum: „Eine Kappung oder gar Fällung störender Gehölze können Nachbarn nicht verlangen. Der Nachbar muss also zum Besen greifen und fegen. In aller Regel kann er dafür keine Entschädigung vom Eigentümer der „laubspendenden Bäume” verlangen.” Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen jeden Montag von 16 bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Straße 53 in Obernkirchen.