Es gibt insgesamt sechs Plakettenfarben, die sich in der Reihenfolge Rosa, Grün, Orange, Blau, Gelb und Braun immer wiederholen. Aufgrund des Farbwechsels kann das Fälligkeitsjahr also leicht bestimmt werden. Wegen der schwarzen keilförmigen Markierung um die Zwölf (also dem Dezember) können Kontrolleure auch den Fälligkeitsmonat von Weitem schon gut erkennen, ohne dass sie sich die auf der Plakette obenstehende Zahl, die den Fälligkeitsmonat angibt, genau anschauen müssen. Weil die Monatszahlen auf der Plakette nämlich entgegen dem Uhrzeigersinn angeordnet sind, gibt die schwarzen Markierung den eindeutigen Hinweis auf den fälligen Termin: Steht die Markierung zum Beispiel auf „drei Uhr” (rechts), ist die HU im dritten Monat, also im März fällig. Wichtig: Wer noch mit der braunen TÜV-Plakette für 2016 unterwegs ist, sollte sich bald einen Termin bei seinem TÜV geben lassen. Wenn man nämlich mehr als zwei Monate „überzieht”, können Ordnungshüter ein Verwarnungsgeld verlangen; ab dem 8. Monat kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Foto: TÜV