Aufgrund der extremen Wildschäden auf dem Gelände des Golfclubs Schaumburg wurde eine Schießerlaubnis und Erlaubnis zur beschränkten Jagd zunächst bis zum 31. Dezember in der Zeit von 21 bis 5 Uhr für Flächen des Golfplatzes erteilt. Die Jagd wird von den für den Jagdbezirk zuständigen Jagdberechtigten durchgeführt. In der Folge der Erlaubnis kann es zu vermehrten Schussabgaben im Bereich des Golfclubs Schaumburg kommen.