Bei dem betreffenden Bereich handelt es sich allerdings um Gelände der Fürstlichen Hofkammer, sie hat dort die Entscheidungshoheit und nicht die Stadt. Im Bau- und Umweltausschuss wurde das Thema angesprochen, der denkmalgeschütze Charakter müsse auf jeden Fall erhalten bleiben. In der Öffentlichkeit stößt der Antrag des Seniorenbeirats auf breite Ablehnung und Unverständnis. Viele verstünden nicht, warum das Pflaster ein Hindernis darstelle, wenn rechts und links davon ein problemlos befahrbarer Streifen vorhanden ist. Außerdem kann man das Schloss und seinen Garten ganz einfach über den Jägergang erreichen. Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe meint, dass die wenigen Meter zur Umrundung des Schlosstores jedem zuzumuten seien. „Die Verwirklichung der Pläne, die dem Beirat vorschweben, würden das historische Bauwerk verschandeln”, sagt er. Der Hausherr des Schloss erklärt, dass es sich bei dem Areal um Privatgelände handelt. „Das Schlosstor ist kein öffentliches Eigentum, über das die Stadt verfügen kann.” Die Hofkammer sei noch nicht einmal rechtlich dazu gezwungen, der Öffentlichkeit das Betreten des Schlossgeländes zu ermöglichen.