Von der Trockenheit besonders betroffene Landwirte konnten im Zeitraum vom 1. November 2018 bis 30. November 2018 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einen Antrag auf Dürrehilfe stellen. Antragsberechtigt waren landwirtschaftliche Betriebe – dazu zählen auch Gärtnereien und Baumschulen –, die ihren Betriebssitz in den Bundesländern Niedersachsen oder Bremen haben. Die Dürrehilfe ist auf 500.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Beträge unter 2.500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Grundlage der Dürrehilfen ist die schon im Jahr 2018 geschlossene Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Für die Dürrehilfe hat der Bund für Niedersachsen anfangs 17,8 Millionen Euro bereitgestellt, das Land hatte dieselbe Summe aufgebracht. Durch nachträgliche Zuweisungen von Bund und Land stehen Niedersachsen derzeit insgesamt 45,8 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Abschluss der Prüfungen werden weitere Abschlagszahlungen folgen. Die Gesamtzahl der bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereichten Anträge liegt bei rund 4.600. Von den 4.629 Anträgen sind etwa 25 Prozent nicht bewilligungsfähig, so dass man zum Schluss auf zirka 3.200 Bewilligungen kommt. Alle Antragsteller, die berechtigt sind, erhalten bisher einen Abschlag von 40 Prozent der Antragssumme. Die hierfür erforderliche Prüfung der Anträge und die Abschlagszahlung sind bis auf wenige noch zu klärende Einzelfälle abgeschlossen. Es sind bisher (Stand: 19.06.2019) 25,07 Millionen Euro an 3.175 niedersächsischen Landwirte ausgezahlt worden. Nach Abschluss der Bearbeitung und Bewilligung erhalten die abzulehnenden Betriebe Bescheid, 145 haben bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten. Im Juli/August sollen weitere Auszahlungen an die berechtigten Landwirte erfolgen. Die Bewilligungen und Auszahlungen werden seit Ende Dezember 2018 kontinuierlich vorangetrieben. Da die Qualität der Anträge sehr unterschiedlich ist, kann derzeit nicht abgesehen werden, wie lange die Bearbeitung andauert. Die Landwirtschaftskammer hat jedoch erhebliche Kräfte hierfür zusammengezogen. Mit dem Antrag waren Bedürftigkeit und Existenzgefährdung zu belegen. Die Prüfung der Anträge ist aufgrund der umfangreichen einzureichenden Unterlagen sehr zeitaufwendig. Hinzu kommt, dass die Datengrundlage zur Ermittlung des geforderten Ertragsrückganges in Höhe von mindestens 30 Prozent sehr heterogen ist und eine aufwendige Überprüfung erfordert. Im Landkreis Schaumburg haben acht Betriebe einen Antrag auf Dürrehilfe gestellt, sechs wurden bewilligt. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf circa 100.000 Euro, das entspricht etwa 50 Prozent des eigentlichen Schadens. Davon ausgezahlt wurden bislang allerdings nur 40 Prozent also rund 40.000 Euro. Die von der diesjährigen Trockenheit und Hitze besonders betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe können jetzt einen Antrag auf Dürrehilfe stellen. Dazu müssen sie im Laufe des Novembers die Ernteverluste und die daraus entstandene Existenzgefährdung nachweisen. Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. Euro zur Verfügung, für Bremen 0,27 Mio. Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht werden. Von dem Geld können bis zu 50 Prozent des belegten Schadens als Dürrehilfe gewährt werden. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen entgegen. Die Vordrucke werden im Verlauf des 1. November unter dem Webcode 01034408 zum Herunterladen bereitgestellt. Foto: privat