Unter anderem angesichts des Mitgliederrückgangs bereitet sich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe auf eine Reform ihrer Organisationsstruktur vor. Sie berät über dazu geeignete Konzepte. Klar scheint, dass die Ortsgemeinden Aufgaben wie beispielsweise Verantwortung für Personal und Gebäude an übergeordnete Gremien abgeben.
Wobei die Diskussion in der Landeskirche nicht dahin geht, die bestehenden Ortsgemeinden zusammenzulegen. Diese sollen auch nach einer Reform weiterhin bestehen, so der Stand der Diskussion der Landessynode. Die Synode ist in gewisser Weise das Parlament der Landeskirche, in ihr sind von den Gemeindemitgliedern gewählte sowie berufene Teilnehmer vertreten.
Auf der letzten Sitzung hielt Professor-Doktor Uta Pohl-Patalong, die an der Christian-Albrechts-Universität Kiel Praktische Theologie und Religions-Pädagogik lehrt, einen Vortrag zum Thema Kirchenentwicklung unter dem Titel “Kirche gestalten – zukunftsfähig und theologisch reflektiert”.
Dabei wies sie auf die Einschätzung der Landeskirche hin, dass sich ihr Mitgliederbestand bis 2035 um ein Drittel verringern werde. Dies geht mit einem Rückgang der Einnahmen einher. Gleichzeitig wird es schwieriger, ausreichend Hauptamtliche, Pfarrer und Diakone, für die zu besetzenden Stellen zu gewinnen. Hinzu komme, dass viele Gebäude von Gemeinden und Landeskirche in den 60er und 70er Jahren erbaut wurden, für die aufwändige Sanierungen nötig würden.
Vor diesem Hintergrund sei es nicht sinnvoll, Veränderungen so anzulegen, „dass sie zwingend mehr oder auch nur die gleichen Ressourcen – Geld und Hauptamtliche – benötigen wie bisher“.
Wichtig sei eine Anpassung der Strukturen, die Entlastung für Haupt- und Ehrenamtliche sowie Kooperation fördere. „Die klassische Form der Ortsgemeinde legt ein pastorales ‚Einzelkämpfer*innentum‘ nahe und fördert eine Vereinzelung der Pfarrpersonen“, so Uta Pohl-Patalong. Es gelte, über die Ortsgemeinden hinauszudenken und zu kooperieren, um arbeitsteilig verschiedene Zugänge zum Evangelium zu ermöglichen. Dazu sei nicht die Rechtsform der handelnden kirchlichen Gemeinschaften grundsätzlich entscheidend. Für Ehrenamtliche müsse das Mitwirken attraktiver gestaltet werden.
Die Synode diskutierte, in welcher Form eine engere Zusammenarbeit der Ortsgemeinden zu organisieren ist. Dabei soll es zwar nicht zur Zusammenlegung von Ortsgemeinden kommen. Jedoch sollen bedeutenden Zuständigkeiten aus dieser Ebene abgegeben werden. Dabei geht es um Aufgaben wie die Verantwortung für Personal und Gebäude, Haushalt oder die Trägerschaft für Kitas oder Friedhöfe. Der Vorteil wäre, die Ortsgemeinden von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Als übergeordnete Ebene, welche diese Aufgaben übernehmen, werden nach Stand der Diskussion das Modell des Gemeindeverbandes oder die Gesamtkirchengemeinde diskutiert. Bei der Gesamtkirchengemeinde ist die Verknüpfung etwas enger.
Zunächst soll nun in den Gemeinden diskutiert werden, welches Modell sie bevorzugen. Die Synode kommt wieder im Herbst zusammen, um weiter zu beraten. Die langfristige Planung sieht für Herbst 2027 die Verabschiedung eines Strukturgesetzes für die Reform vor. Eine dreijährige Überprüfung und Erprobungsphase soll sich anschließen, bevor voraussichtlich Anfang 2031 die neuen Strukturen auch offiziell gegründet werden (Übersicht unter www.landeskirche-schaumburg-lippe.de unter dem Thema „Kirchenentwicklung”).
Foto: Landeskirche/nd